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Bei Abwesenheit des Kindes bitte bei der Klassenleitung abgeben: 

Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht 

Hierbei gelten folgende Regelungen nach § 7 Thüringer Schulordnung: 


Angabe von Gründen: Dringende Ausnahmefälle (z.B. Kur, wichtige Familienereignisse) oder religiöse Anlässe.


Antragstellung: Muss schriftlich durch die Erziehungsberechtigten erfolgen, idealerweise mit Nachweisen (z.B. Kurantrag).


Zuständigkeiten:

  • Klassenlehrer: Bis zu 3 Unterrichtstage.
  • Schulleiter: Bis zu 15 Unterrichtstage sowie alle Beurlaubungen direkt vor oder nach Ferien.
  • Schulamt: Länger als 15 Tage oder bei Veranstaltungen mehrerer Schulen.


Verantwortung: Eltern tragen Sorge dafür, dass versäumter Unterrichtsstoff nachgeholt wird.


Reisehinweis: Bei genehmigten Beurlaubungen, die Ferienzeiten betreffen, sollte der schriftliche Bescheid auf Reisen mitgeführt werden.


Eine Beurlaubung ist keine Krankschreibung; für Erkrankungen gelten gesonderte Regeln der § 5 ThürSchulO (Mitteilungspflicht, ggf. ärztliches Zeugnis ab dem 11. Tag).


Download des Formulars unter:


https://schulamt.thueringen.de/media/ssa/mitte/formulare/Schueler/ES_Beurlaubung_Unterricht_allgbS_nicht_elektronisch_ausfuellbar.pdf

Unterlagen Schulanmeldung

Checkliste


Anmeldung

Anmeldung Kinder nicht deutscher Herkunft

Datenschutz

Anmeldung Mittagessen

Gesundheitsaspekte

Sorgerecht

Sollten sie nicht zum Informations-Elternabend erscheinen und sich die Dokumente selbstständig herunterladen und ausdrucken, dann achten sie bitte bei der Anmeldung auf die Vollständigkeit der Unterlagen. Die Checkliste ist ihnen dabei behilflich.