Staatliche Grundschule Südschule Steinach
Hierbei gelten folgende Regelungen nach § 7 Thüringer Schulordnung:
Angabe von Gründen: Dringende Ausnahmefälle (z.B. Kur, wichtige Familienereignisse) oder religiöse Anlässe.
Antragstellung: Muss schriftlich durch die Erziehungsberechtigten erfolgen, idealerweise mit Nachweisen (z.B. Kurantrag).
Zuständigkeiten:
Verantwortung: Eltern tragen Sorge dafür, dass versäumter Unterrichtsstoff nachgeholt wird.
Reisehinweis: Bei genehmigten Beurlaubungen, die Ferienzeiten betreffen, sollte der schriftliche Bescheid auf Reisen mitgeführt werden.
Eine Beurlaubung ist keine Krankschreibung; für Erkrankungen gelten gesonderte Regeln der § 5 ThürSchulO (Mitteilungspflicht, ggf. ärztliches Zeugnis ab dem 11. Tag).
Download des Formulars unter:
Checkliste
Anmeldung
Anmeldung Kinder nicht deutscher Herkunft
Datenschutz
Anmeldung Mittagessen
Gesundheitsaspekte
Sorgerecht
Sollten sie nicht zum Informations-Elternabend erscheinen und sich die Dokumente selbstständig herunterladen und ausdrucken, dann achten sie bitte bei der Anmeldung auf die Vollständigkeit der Unterlagen. Die Checkliste ist ihnen dabei behilflich.